Aushub
Stichproben
Die MUZ ist verpflichtet, das angelieferte Aushubmaterial stichprobenweise
zu überprüfen. Sollte das untersuchte Aushubmaterial die gesetzlichen Richtwerte
nicht erfüllen, wird das Material in Absprache mit dem Besteller (Kunden)
respektive mit der Behörde entweder
• dem Besteller (Kunden) unter Verrechnung aller Aufwendungen zurückgegeben
oder
• gesetztes- und umweltkonform unter Verrechnung aller Aufwendungen
entsorgt.
Aushub, sauber
Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch durch Fremdstoffe (z.B. Siedlungsabfälle, Grünzeug, andere Bauabfälle) verändert wurde.
Aushub U kann uneingeschränkt für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert werden.
Aushub, verschmutzt
Aushubmaterial gilt als verschmutzt, wenn seine natürlich Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch Fremdstoffe (z.B. Bauabfälle, Bauschutt) verändert wurde. Das Material erfüllt mindestens die Ablagerungskriterien einer TVA-konformen Inertstoffdeponie.
Aushub nass
Sauberer, nasser Aushub ohne jegliche Fremdanteile.
Bauschutt sortiert
Zur Wiederaufbereitung verwendbares Material aussortiert nach:
Belag (exkl. Analysen)
Oberbegriff für den durch schichtweises Kaltfräsen eines Asphaltbelages gewonnenen, kleinstückigen Fräsasphalt und den beim Aufbrechen bituminöser Schichten in Schollen anfallenden Aufbruchasphalt.
Wir unterscheiden:
- Ausbauasphalt mit PAK-Anteil im Bindemittel < 5’000 ppm
- Ausbauasphalt mit PAK-Anteil im Bindemittel 5’000 – 20’000 ppm
- Ausbauasphalt mit PAK-Anteil im Bindemittel > 20’000 ppm
- Fräsasphalt mit PAK-Anteil im Bindemittel < 5’000 ppm
- Fräsasphalt mit PAK-Anteil im Bindemittel 5’000 – 20’000 ppm
- Fräsasphalt mit PAK-Anteil im Bindemittel > 20’000 ppm
Strassenaufbruch
Oberbegriff für das durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten gewonnenes Material.
- Kiesiges Material mit geringen Anteilen (max. 5 Vol.-%) von Beton und Belag
Betonabbruch
Durch Abbrechen von bewehrten oder unbewehrten Betonbauten und Belägen gewonnenes Material.
- bis 70 cm Kantenlänge, Armierungseisen bündig abgeschnitten
- über 70 cm Kantenlänge
- Holzzementböden gelten als Mischabbruch verunreinigt
Dachziegel
Sauber, frei von Fremdstoffen wie Holz, Beton etc.
Mischabbruch sauber
Gemisch
von ausschliesslich mineralischen Fraktionen von Massivbauteilen wie
Beton-, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk.
- Gemisch sauberer mineralischer Fraktionen aus KS-Steine, Backsteine. Ziegel, Beton, ohne Gips
Mischabbruch verunreinigt
- mit Gips und / oder Aushub, Verputz, Keramik und max 3% brennbaren Bestandteilen
Bausperrgut vermischt
Unsortierte Mehrstoffmulde inkl. brennbare und mineralische Bestandteile
- keramische Wand- und Bodenbeläge, Faserzementplatten (nicht asbesthaltig), Lavabos, Gips und Gipsmaterialien etc.
Bausperrgut brennbar
Alle brennbaren Materialien, max. Länge 1 Meter.
- keine organischen oder mineralischen Stoffe
- kein Metall
- keine Sonderabfälle
Holz
- Bauholz sauber, Kantholz, Schaltafeln, Spanplatten etc.
Organische Abfälle
- Rasenschnitt, Laub, Zimmerpflanzen, Sträucher und Baumschnitt, Ø kleiner 8 cm
- Astholz Ø 8 cm bis 20 cm
- Stammmaterial Ø grösser 20 cm
- Wurzelstöcke ohne Erdmaterial
Metalle
Recyclierbare Eisen- und Metallabfälle wie Betoneisen, Stahlbleche etc. die dem Altmetallhandel zugeführt werden können.